übersicht agb download

AGB


1. Geltung
Die nachstehenden Allgemeinen Verkaufs-, Liefer- und Zahlungsbedingungen sind Bestandteil aller mit der Firma Michel Zwart Handel mit Türen geschlossenen Verträge. Mit der Auftragserteilung anerkennt der Kunde diese Bedingungen. AGB früherer Fassungen werden bei Abweichung durch diese ersetzt.

2. Preise
Die Preise verstehen sich in CHF exklusiv MwSt. und Transportkosten.

Preisänderungen sind jederzeit vorbehalten und werden mit sofortiger Wirkung umgesetzt. Es gelten die bei der Bestellung gültigen Preise. Die von der Firma Michel Zwart Handel mit Türen angebotenen Dokumentationen, mit den darin aufgeführten Preisen, sind unverbindlich.

Offerten der Firma Michel Zwart Handel mit Türen sind während 30 Tagen verbindlich. Mündliche Angebote sind unverbindlich und freibleibend. Weicht Ihr Auftrag von unserem Angebot ab, behalten wir eine Preisanpassung vor.

3. Liefertermine
Zugesagte Liefertermine werden nach Möglichkeit eingehalten. Verspätete Lieferungen oder Teillieferungen berechtigen den Empfänger nicht, vom Vertrag zurückzutreten, Schadenersatz, Konventionalstrafen oder andere Kosten einzufordern. Höhere Gewalt entbindet von der Lieferverpflichtung.

4. Transport/Verpackung
Für die Lieferung im Rahmen unseres Tourenplanes wird ein Transportkostenanteil verrechnet. Bahn- und Postsendungen erfolgen mit entsprechender Frachtbelastung. Alle Sendungen reisen auf Gefahr des Empfängers.

Die Firma Michel Zwart Handel mit Türen ist für eine sachgerechte Verpackung der Ware besorgt. Die Verpackungskosten sind nicht im Preis inbegriffen und werden separat in Rechnung gestellt. Verpackungen können nicht zurückgenommen werden.


5. Prüfung und Abnahme
Die Ware ist sofort nach Empfang und insbesondere vor jeder Weiterverarbeitung oder Montage zu prüfen. Die Verarbeitung gilt als Annahme. Offene Mängel sind unverzüglich, spätestens innert 5 Tagen - auf dem Lieferschein - zu rügen, ansonsten gilt die Ware als genehmigt. Die Mängelrüge muss in jedem Fall schriftlich erfolgen. Der Kunde hat der Firma Michel Zwart Handel mit Türen die Gelegenheit zu geben, die Mangelhaftigkeit der Ware selbst zu kontrollieren.


6. Gewährleistung
Diese beschränken sich auf den Ersatz qualitativ nicht einwandfreier Ware. Die Firma Michel Zwart Handel mit Türen behält sich das Recht vor, hat aber keine Pflicht, fehlerhafte Ware nachzubessern oder eine Nachlieferung von fehlerfreier Ware vorzunehmen. Sieht die Firma Michel Zwart Handel mit Türen von einer Nachbesserung oder Nachlieferung ab, bleibt ihre Haftung in jedem Fall auf der Höhe des Fakturabetrages beschränkt. Jede weitergehende Haftung der

Firma Michel Zwart Handel mit Türen ist ausgeschlossen. Sie haftet insbesondere nicht für Mangelfolgeschäden, einschliesslich der Kosten für den Ein- und Ausbau der mangelhaften Ware, sowie für Schäden, die auf unzweckmässige Verwendung, Verarbeitung, Lagerung etc. der Ware zurückzuführen sind.

Jegliche Gewährleistung seitens der Firma Michel Zwart Handel mit Türen setzt voraus, dass der Kunde den Prüfungs- und Rügeobliegenheiten gemäss Ziffer 5 hiervor nachgekommen ist. Für Abweichungen in Holzstruktur und Farbe wird jegliche Gewährleistung wegbedungen.

7. Warenrückgaben
Grundsätzlich besteht kein Anspruch auf Warenrückgabe. Allfällige Rücksendungen erfolgen aus Kulanz und bedürfen der vorherigen Vereinbarung. Unbedingte Voraussetzung für eine Rücknahme ist in jedem Fall, dass die Ware originalverpackt und unversehrt ist. Eine Rücknahme von Waren, die nicht im Lagersortiment geführt werden und Sonderanfertigungen, ist ausgeschlossen. Für kundenverursachte Rücknahmen werden 20% des Warenwertes, mindestens aber CHF 45.-- in Abzug gebracht.

8. Zahlungsbedingungen / Eigentumsvorbehalt
Rechnungen der Firma Michel Zwart Handel mit Türen sind innert 30 Tagen ab Rechnungsstellung (Verfalltag) netto zur Zahlung fällig. Nach Ablauf der Zahlungsfrist gerät der Kunde ohne vorangehende Mahnung in Verzug. Der Verzugszins beträgt 7% p.a. Hinzu kommen sämtliche weiteren mit dem Zahlungsverzug verbundenen Kosten der Firma Michel Zwart Handel mit Türen, namentlich die Kosten für die Rechtsverfolgung. Von der Firma Michel Zwart Handel mit Türen gewährte Rabatte werden im Verzugsfall hinfällig. Macht der Kunde Mängel geltend, berechtigen ihn diese nicht zum Rückbehalt von Zahlungen.

Die Firma Michel Zwart Handel mit Türen behält sich das Eigentum an der Lieferung bis zur vollständigen Bezahlung vor. Der Besteller ist verpflichtet, die zum Schutz des Eigentums der Firma Michel Zwart Handel mit Türen erforderlichen Massnahmen zu treffen.


9. Lieferstopp und Bestellstopp
Bei einem Zahlungsverzug mit einem offenen Rechnungsbetrag von über 500 Franken oder bei Mahnstufe 2 erfolgen ein Lieferstopp und Bestellstopp. Sobald alle offenen Rechnungen beglichen sind, liefern und bestellt Michel Zwart Handel mit Türen wieder ganz normal.



10. Verrechnungsverzicht
Der Kunde verzichtet darauf, ihm heute oder in Zukunft allenfalls zustehende Forderungen zur Verrechnung zu bringen mit Ansprüchen, die der Firma Michel Zwart Handel mit Türen dem Kunden gegenüber aus ihren Geschäftsbeziehungen mit diesem zustehen oder in Zukunft zustehen werden.

11. Gerichtsstand
Als Gerichtsstand für Ansprüche aus dem Vertrag und allen anderen Rechtsbeziehungen zwischen den Parteien gilt der Sitz der Firma Michel Zwart Handel mit Türen in Bütschwil. Letztere kann den Kunden aber auch an seinem Wohnsitz belangen.

12. Angewendetes Recht
Es gilt Schweizer Recht. Die Anwendung des Uebereinkommens der Vereinten Nationen über den internationalen Wareneinkauf ist ausgeschlossen.




Michel Zwart Handel mit Türen 01. Mai 2016