AGB
1. Geltung
Die nachstehenden Allgemeinen Verkaufs-, Liefer- und Zahlungsbedingungen
sind Bestandteil aller mit der Firma Michel Zwart Handel mit Türen geschlossenen
Verträge. Mit der Auftragserteilung anerkennt der Kunde diese Bedingungen. AGB früherer
Fassungen werden bei Abweichung durch diese ersetzt.
2. Preise
Die Preise verstehen
sich in CHF exklusiv MwSt. und Transportkosten.
Preisänderungen sind jederzeit vorbehalten
und werden mit sofortiger Wirkung umgesetzt. Es gelten die bei der Bestellung gültigen
Preise. Die von der Firma Michel Zwart Handel mit Türen angebotenen Dokumentationen,
mit den darin aufgeführten Preisen, sind unverbindlich.
Offerten der Firma Michel
Zwart Handel mit Türen sind während 30 Tagen verbindlich. Mündliche Angebote sind
unverbindlich und freibleibend. Weicht Ihr Auftrag von unserem Angebot ab, behalten
wir eine Preisanpassung vor.
3. Liefertermine
Zugesagte Liefertermine werden nach Möglichkeit
eingehalten. Verspätete Lieferungen oder Teillieferungen berechtigen den Empfänger
nicht, vom Vertrag zurückzutreten, Schadenersatz, Konventionalstrafen oder andere
Kosten einzufordern. Höhere Gewalt entbindet von der Lieferverpflichtung.
4. Transport/Verpackung
Für
die Lieferung im Rahmen unseres Tourenplanes wird ein Transportkostenanteil verrechnet.
Bahn- und Postsendungen erfolgen mit entsprechender Frachtbelastung. Alle Sendungen
reisen auf Gefahr des Empfängers.
Die Firma Michel Zwart Handel mit Türen ist für
eine sachgerechte Verpackung der Ware besorgt. Die Verpackungskosten sind nicht im
Preis inbegriffen und werden separat in Rechnung gestellt. Verpackungen können nicht
zurückgenommen werden.
5. Prüfung und Abnahme
Die Ware ist sofort nach Empfang und insbesondere vor jeder
Weiterverarbeitung oder Montage zu prüfen. Die Verarbeitung gilt als Annahme. Offene
Mängel sind unverzüglich, spätestens innert 5 Tagen - auf dem Lieferschein - zu rügen,
ansonsten gilt die Ware als genehmigt. Die Mängelrüge muss in jedem Fall schriftlich
erfolgen. Der Kunde hat der Firma Michel Zwart Handel mit Türen die Gelegenheit zu
geben, die Mangelhaftigkeit der Ware selbst zu kontrollieren.
6. Gewährleistung
Diese beschränken sich auf den Ersatz qualitativ nicht einwandfreier
Ware. Die Firma Michel Zwart Handel mit Türen behält sich das Recht vor, hat aber
keine Pflicht, fehlerhafte Ware nachzubessern oder eine Nachlieferung von fehlerfreier
Ware vorzunehmen. Sieht die Firma Michel Zwart Handel mit Türen von einer Nachbesserung
oder Nachlieferung ab, bleibt ihre Haftung in jedem Fall auf der Höhe des Fakturabetrages
beschränkt. Jede weitergehende Haftung der
Firma Michel Zwart Handel mit Türen ist ausgeschlossen. Sie haftet insbesondere nicht
für Mangelfolgeschäden, einschliesslich der Kosten für den Ein- und Ausbau der mangelhaften
Ware, sowie für Schäden, die auf unzweckmässige Verwendung, Verarbeitung, Lagerung
etc. der Ware zurückzuführen sind.
Jegliche Gewährleistung seitens der Firma Michel
Zwart Handel mit Türen setzt voraus, dass der Kunde den Prüfungs- und Rügeobliegenheiten
gemäss Ziffer 5 hiervor nachgekommen ist. Für Abweichungen in Holzstruktur und Farbe
wird jegliche Gewährleistung wegbedungen.
7. Warenrückgaben
Grundsätzlich besteht kein
Anspruch auf Warenrückgabe. Allfällige Rücksendungen erfolgen aus Kulanz und bedürfen
der vorherigen Vereinbarung. Unbedingte Voraussetzung für eine Rücknahme ist in jedem
Fall, dass die Ware originalverpackt und unversehrt ist. Eine Rücknahme von Waren,
die nicht im Lagersortiment geführt werden und Sonderanfertigungen, ist ausgeschlossen.
Für kundenverursachte Rücknahmen werden 20% des Warenwertes, mindestens aber CHF
45.-- in Abzug gebracht.
8. Zahlungsbedingungen / Eigentumsvorbehalt
Rechnungen der
Firma Michel Zwart Handel mit Türen sind innert 30 Tagen ab Rechnungsstellung (Verfalltag)
netto zur Zahlung fällig. Nach Ablauf der Zahlungsfrist gerät der Kunde ohne vorangehende
Mahnung in Verzug. Der Verzugszins beträgt 7% p.a. Hinzu kommen sämtliche weiteren
mit dem Zahlungsverzug verbundenen Kosten der Firma Michel Zwart Handel mit Türen,
namentlich die Kosten für die Rechtsverfolgung. Von der Firma Michel Zwart Handel
mit Türen gewährte Rabatte werden im Verzugsfall hinfällig. Macht der Kunde Mängel
geltend, berechtigen ihn diese nicht zum Rückbehalt von Zahlungen.
Die Firma Michel
Zwart Handel mit Türen behält sich das Eigentum an der Lieferung bis zur vollständigen
Bezahlung vor. Der Besteller ist verpflichtet, die zum Schutz des Eigentums der Firma
Michel Zwart Handel mit Türen erforderlichen Massnahmen zu treffen.
9. Lieferstopp und Bestellstopp
Bei einem Zahlungsverzug mit einem offenen Rechnungsbetrag
von über 500 Franken oder bei Mahnstufe 2 erfolgen ein Lieferstopp und Bestellstopp.
Sobald alle offenen Rechnungen beglichen sind, liefern und bestellt Michel Zwart
Handel mit Türen wieder ganz normal.
10. Verrechnungsverzicht
Der Kunde verzichtet darauf, ihm heute oder in Zukunft allenfalls
zustehende Forderungen zur Verrechnung zu bringen mit Ansprüchen, die der Firma Michel
Zwart Handel mit Türen dem Kunden gegenüber aus ihren Geschäftsbeziehungen mit diesem
zustehen oder in Zukunft zustehen werden.
11. Gerichtsstand
Als Gerichtsstand für Ansprüche
aus dem Vertrag und allen anderen Rechtsbeziehungen zwischen den Parteien gilt der
Sitz der Firma Michel Zwart Handel mit Türen in Bütschwil. Letztere kann den Kunden
aber auch an seinem Wohnsitz belangen.
12. Angewendetes Recht
Es gilt Schweizer Recht.
Die Anwendung des Uebereinkommens der Vereinten Nationen über den internationalen
Wareneinkauf ist ausgeschlossen.
Michel Zwart Handel mit Türen 01. Mai 2016